Ziele und Aufgaben der Treuhandstiftung

Satzung der Treuhandstiftung

Die Treuhandstiftung Historisches Bewahren denkmalgeschützter Friedhofskultur wurde 2013 mit einer Ersteinlage der Stadt Osnabrück und der Bürgerstiftung als Treuhänderin gegründet. Sie gibt allen interessierten Bürgern die Möglichkeit, sich finanziell für Hasefriedhof und Johannisfriedhof zu engagieren.

Spenden oder Stiftungseinlagen ermöglichen die Restauration der wertvollen Grabmale und Mauern sowie die Erneuerung der Wege. Auch die Einbindung in ein lebendiges Nachbarschaftsleben durch Kooperation mit Einrichtungen und Vereinen ist ein wichtiges Ziel.

Zudem ist die Treuhandstiftung eine wichtige Brücke für Familien, die den Erhalt „ihres“ denkmalgeschützten Familiengrabes unterstützen möchten. 

Durch die Verwaltung der Treuhandstiftung über die Bürgerstiftung Osnabrück kann der Verwaltungsaufwand möglichst gering und die zu erzielende Rendite möglichst hoch gehalten werden.

Durch die Rechtsform der Stiftung können auch größere Summen z. B. aus Erbschaften sinnvoll gewidmet und auf Dauer angelegt werden. Zugleich bietet  die Stiftung vielfache Möglichkeiten zur Organisation öffentlichkeitswirksamer Spendenaktionen, aus denen auch kleinere Spendensummen erwirtschaftet werden, die zu 100 % in Unterhaltungsmaßnahmen fließen können.

Die Bürgerstiftung ist eine Stiftung von Bürgern und Bürgerinnen ebenso wie Unternehmen und Institutionen, um Gutes zu tun in Osnabrück.

Ihr Engagement ist gefragt!

Haben Sie Familienangehörige, die auf einem der Friedhöfe beigesetzt sind, oder möchten Sie aus anderen Gründen unsere Arbeit unterstützen? Wie Sie helfen können, erfahren Sie unter „Ihr Engagement“.